hein graphix - marketing & design
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Die Firma hein graphix · marketing & design, im Folgenden hein graphix genannt, definiert die Leistungserbringung auf Basis dieser AGB. Abweichungen bedürfen der Schriftform und müssen vorher vereinbart sein.

2. Grundsatz einer kooperativen Zusammenarbeit

Hein graphix wird die Interessen des Kunden nach besten Möglichkeiten wahrnehmen. Der Kunde verpflichtet sich zu einer vertrauensvolle Zusammenarbeit und sorgt für die Bereitstellung aller notwendigen Daten.

3. Präsentation

Jede Verwendung vorgestellter Arbeiten/Ideen bedarf einer vorangestellten Zustimmung seitens hein graphix. Eine Vergütung einer Präsentation ist keine Zustimmung zur weiteren Verwendung.

4. Abwicklung von Aufträgen

4.1 Angebote

Die von hein graphix erstellten Angebote sind frei bleibend und unverbindlich.

4.2 Besprechungsprotokolle

Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nach Erhalt nicht unverzüglich widerspricht.

4.3 Leistungsgegenstand

Vertragspflichten ergeben sich aus dem Angebot und den unterzeichneten Aufträgen (schriftliche Bestätigung des Angebotes) zwischen hein graphix und dem Auftraggeber. hein graphix ist um Einhaltung gesetzlicher Richtlinien bemüht, übernimmt aber keine Gewähr auf rechtliche Zulässigkeit der entwickelten und umgesetzten Projekte

4.4 Sonderleistungen und Nebenkosten

Wünscht der Auftraggeber Umarbeiten bzw. Änderungen von erstellten Leistungen, die nicht Bestand des formulierten Auftrages sind, werden diese nach Zeitaufwand berechnet. Kosten, die durch Nutzung von Fremdleistungen entstanden sind (z.B. Druckkosten), werden vom Auftraggeber getragen. hein graphix behält sich das Recht vor, für die Abwicklung und Koordination von Fremdleistungen eine Gebühr in angemessener Höhe zu veranschlagen. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, werden nach Absprache vom Auftragsgeber getragen.

4.5 Korrektur, Produktion, Produktionsüberwachung, Produktionsleitung und Belegmuster

Hein graphix übernimmt keine Haftung für etwaige Produktionsfehler bei Fremdleistungen (z.B. Druck). Der Auftraggeber überlässt hein graphix eine angemessene Anzahl an einwandfreien Exemplaren unentgeltlich, diese Muster dürfen zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt werden. Kopien elektronischer Medien bzw. Printmedien dürfen als Referenz von hein graphix benutzt werden, eine Nennung des Auftraggebers wird nicht ausgeschlossen. Hein graphix sendet dem Kunden ein Korrekturentwurf zu. Dieser muss vom Kunden auf inhaltliche Korrektheit (Tippfehler eingeschlossen) überprüft und bestätigt werden. Wenn innerhalb einer Frist von 5 Tagen keine Korrektur vom Kunden zurück gesendet wird, so gilt dieser als fehlerfrei. Der Kunde haftet für die Richtigkeit des Korrekturentwurfes. Wenn kein Korrekturentwurf vom Kunden gewünscht wurde, haftet dieser ebenfalls für die inhaltliche Korrektheit (Tippfehler eingeschlossen).

4.6 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

Hein graphix behält sich das recht auf Gestaltungsfreiheit im Rahmen des Auftrages, somit sind keine Reklamationen bezüglich künstlerischen Gestaltung möglich. Wünscht der Kunde während oder nach der Entwurfsproduktion Änderungen, so hat er die Möglichkeit, nach Absprache 2 Änderungen vornehmen zu lassen. Bei jeder weiteren Änderung wird der Mehraufwand zu Lasten des Kunden entsprechend berechnet. Hat der Kunde einen Entwurf bestätigt und als final erklärt und wünscht anschließend Änderungen, so hat er die daraus entstehenden Mehrkosten zu tragen. Der Auftraggeber versichert, dass dieser zur Nutzung der bereitgestellten Vorlagen (Texte, Bilder usw.) berechtigt ist. Sollte der Auftraggeber nicht zur Verwendung berechtigt sein, ist hein graphix von sämtlichen Ersatzansprüchen Dritter freigestellt.

4.7 Liefer- und Abgabetermine

Die Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die erbrachten Arbeiten und Leistungen versendet wurden. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung) trägt der Auftraggeber. Hein graphix ist bestrebt, vereinbarte Termine möglichst genau einzuhalten. Hein graphix haftet nicht durch Versäumnisse oder Lieferschwierigkeiten durch Fremdleistungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Zuarbeiten termingerecht zu erfüllen, da dies eine Voraussetzung zur Einhaltung des angestrebten Erfüllungstermins seitens hein graphix ist. Lieferverzögerungen, die durch falsche oder unvollständige Zuarbeit bzw. durch nachträgliche Änderungen verursacht werden, sind nicht hein graphix an zulasten. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

5. Preise

Die verrechneten Preise werden laut Angebot zuzügl. gesetzl. Mehrwertsteuer erstellt. Die Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstiger Nachlässe. Nimmt der Kunde nach Lieferung der Entwürfe, die Bestandteil jedes gestalterischen Auftrages sind, keine Nutzungsrechte in Anspruch bzw. entscheidet sich für einen anderen Anbieter, so ist die Vergütung für die Entwürfe in jedem Fall zu zahlen. Die Vergütung entspricht in diesem Falle 50 % der Gesamtleistung im Bereich Konzept, Gestaltung, Layout sowie Programmierung.

6. Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ist bei der Abnahme der Leistung, des Produktes oder des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Erhalt von Leistung / Produkt zu zahlen. Eine Rechnung geht dem Kunden nach Anlieferung/ab Leistungsbereitstellung zu. Werden die bestellten Arbeiten, Produkte oder Leistungen in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Produktes/der Leistung fällig. Bei langfristigen Aufträgen (ab 31 Kalendertagen) erfolgt die Vergütung der Leistungen abschlägig jeweils zum Monatsende. Es erfolgt ein sofortiger Rücktritt vom Vertrag bei Zahlungsverzug und darauf folgender zweifacher Mahnung im Abstand von 10 Kalendertagen. Sämtliche Forderungen aus stillgelegtem und aktuellen Vertrag werden in einem Betrag zu 100% fällig. Es wird ein Liefer-, Leistungs-, Produktionsstopp durchgesetzt, wenn ein Zahlungsverzug des Zahlungsziel 14 Kalendertage laut Erstrechnung eintritt. Ein Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit berechtigt hein graphix zum fristlosen Rücktritt vom Vertrag mit dem Auftraggeber.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung der Dienstleistungen/Waren bleiben diese Eigentum von hein graphix.

8. Haftung

Hein graphix verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Arbeitsdaten, firmeninterne Unterlagen etc. sorgfältig zu behandeln. Eine Veräußerung von übermittelten Informationen ist nur nach gesonderter und schriftlicher Genehmigung seitens des Auftraggebers genehmigt bzw. nur dann zulässig, wenn es die einwandfreie Ausführung des Auftrages erfordert. Hein graphix übernimmt keine Haftung für Farbverbindlichkeiten aus Druckaufträgen.

9. Erwähnungsanspruch

Hein graphix darf auf allen Werbemitteln auf sich bzw. deren Urheber hinweisen, ohne dass dem Kunden ein Entgeltanspruch entsteht.

10. Kundenrücktritt

Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von hein graphix möglich. Bereits erbrachte Leistungen werden in Rechnung gestellt. Darüber hinaus entsteht eine Stornogebühr von 30% des Gesamtvolumen des Auftrages.

11. Copyright

Skizzen, Entwürfe, Logos, Layouts, Konzepte und alle weiteren Medien, die in Folge eines Auftrages für einen Kunden hergestellt, produziert oder entworfen werden, unterliegen dem Copyright von hein graphix. Eine Weiterverwendung der Vorlagen bedarf einer schriftlichen Zustimmung. Alle mit dem Auftrag in Verbindung stehende Urheberrechte verbleiben bei hein graphix. Nur die Nutzungsrechte für den im Auftrag bestimmten Zweck gehen nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber über.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen unberührt.

Dresden, 16. April 2009

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